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KFZ-Kaufvertrag - Wie hat so einer auszusehen? Was sollte man unbedingt beachten?

Immer wenn ein Fahrzeug verkauft werden soll, muss für den Käufer ein KFZ-Kaufvertrag vorliegen, damit er eventuellem späterem Ärger problemlos aus dem Weg gehen kann. Was dieser Vertrag alles beinhalten muss und warum er so wichtig ist, lesen Sie in diesem Artikel.

Wozu dient der KFZ-Kaufvertrag?

Egal ob es sich um einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, ein KFZ-Kaufvertrag darf niemals fehlen. Er klärt nämlich das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer, dient als Nachweis für den Besitz eines PKW und dient ebenfalls zur Klärung der Schuldfrage. Gerade bei gebrauchten Fahrzeugen ist es für den Käufer besonders wichtig einen solchen Kaufvertrag in den Händen zu halten, denn wenn aus dem Traumwagen plötzlich ein Albtraum wird, hat der Käufer ohne Kaufvertrag keinen besonders großen Anspruch. Da es sich bei dem PKW-Verkauf nicht nur um ein paar Euro dreht, ist es besonders wichtig, dass man als Käufer bei eventueller Reklamation auf der sicheren Seite steht - und das geht eben nur mit einem Autokaufvertrag. Sollte nämlich nachgewiesen werden, dass im Kaufvertrag eventuelle Mängel des Fahrzeuges bewusst verschwiegen wurden, drohen dem Verkäufer Konsequenzen und der Käufer erhält sein Geld zurück.

Das muss ein KFZ-Kaufvertrag unbedingt beinhalten

Alle Kaufverträge für Autos dürfen einige bestimmte Angaben nicht missen. Das wichtigste sind zunächst einmal persönliche Angaben von Käufer und Verkäufer, um nachvollziehen zu können, wer mit wem einen Vertrag und dessen Bedingungen eingegangen ist. Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer beider Vertragspartner, sowie Passnummer des Käufers und die ausstellende Behörde sind das erste, was in einem KFZ-Kaufvertrag stehen muss.
In Bezug auf das Verkaufsobjekt, das Kraftfahrzeug, müssen Hersteller, Typ, die Nummer des Fahrzeugbriefes bzw. der Zulassungsbescheinigung, die nächste Hauptuntersuchung, die Fahrzeugidentifikationsnummer, das amtliche Kennzeichen, der Kilometerstand, der Tag der Erstzulassung, als auch Zusatzaustattung und Zubehör im Kaufvertrag schriftlich festgehalten werden. Ebenso wichtig sind die Versicherung und die Nummer des Versicherungsscheins.
Der Preis des Fahrzeugs, sowie sie Zahlungsmodalitäten sollten ebenfalls immer aufgeführt werden. Ein Prüfbericht ist nicht zwangsweise Pflicht, der Bericht über eventuelle Unfallschäden oder Mängel jedoch schon.
Was außerdem vermerkt werden muss, ist die Anzahl der Vorbesitzer, als auch die Nutzungsart des Fahrzeuges, also geschäftlich oder privat.
Um den Kaufvertrag eines PKWs gültig zu machen, muss der Vertrag mit Ort, Datum, Erhalt der Zahlung und der Unterschrift beider Vertragspartner versehen sein. Erst dann ist der Käufer der rechtmäßig neue Besitzer des Kraftfahrzeugs.

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