Freiwillige Versicherung: Was man beachten muss!
Selbstständige können in der Bundesrepublik Deutschland wahlweise eine private Krankenversicherung abschließen oder sich in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern lassen. Welche Variante die bessere ist, hängt immer von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Fakt ist aber, dass eine gesetzliche Pflicht zur Absicherung für den Krankheitsfall besteht, die sich aus den Regelungen ergibt, die im Rahmen der Gesundheitsreform 2007 im Artikel 193 des Versicherungsvertragsgesetzes getroffen worden sind.
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Die Punkte, die für eine freiwillige KV in der GKV sprechen
Gesetzliche Krankenkassen wie die BKK Versicherung, all die anderen berufsständischen Krankenkassen und die örtlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten ein paar entscheidende Vorteile an. Sie betreffen vor allem Selbstständige, die Familienangehörige ohne eigenes Einkommen haben. Diese können beitragsfrei über die Familienversicherung mit in die freiwillige KV aufgenommen werden.
Wer sich dagegen privat versichert hat, der muss für jeden Angehörigen einen separaten und kostenpflichtigen Vertrag abschließen. Wer die GKV freiwillig abgeschlossen hat, der kann seinen Basistarif mit diversen optionalen Tarifen ergänzen. Dabei kann es sich genauso gut um eine Zahnzusatzversicherung wie um eine Versicherung für Sehhilfen handeln. Außerdem bietet die freiwillige KV für Selbstständige die Möglichkeit, die Leistungen im Falle einer stationären Behandlung durch Wahltarife zu verbessern oder sich die Kosten für eine alternativmedizinische Therapie erstatten zu lassen.
Außerdem bietet sich dort auch für Selbstständige die Chance, eine Arbeitslosenversicherung abschließen zu können.
Die Pflichtversicherung für Selbstständige
Für einige Berufsgruppen wurden Sonderregelungen geschaffen, die ihnen nicht nur die freiwillige KV sowohl bei der privaten als auch der gesetzlichen Krankenkasse möglich machen.
Künstler beispielsweise können entweder freiwillige Beiträge zur GKV zahlen oder sich nach der Anerkennung über die Künstlersozialkasse pflichtversichern lassen.
Das hat den Vorteil, dass einerseits die Krankenversicherung preisgünstig abgedeckt ist und andererseits auch weiter in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wird.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich für sie daraus, dass freiwillige Beiträge für einen Bezug von Krankengeld bereits ab dem 15. Tag gezahlt werden können. Eine Pflichtversicherung für Selbstständige ist auf anderen Wegen nicht zu erzielen.
Dass man den Künstlern einen solchen Sonderstatus einräumt, liegt daran, dass sie fast immer Einzelunternehmer sind.
Im Gegensatz zu allen anderen Branchen haben sie nicht die Chance, ihr Unternehmen von einem fachlich geeigneten Dritten bei einer Krankheit weiter führen zu lassen, so dass es immer zu einem kompletten Einkommensausfall kommt.