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Filme Downloads - Der Untergang von Kino.to

Am 8.06.2011 kam es zur Abschaltung der beliebten Website kino.to, begleitet von einer groß angelegten Verhaftungswelle der Betreiber. Die Kriminalpolizei wies auf der bis dato Kinofilme zum kostenlosen – und illegalen – Filmdownload beherbergenden Website in eigener Sache darauf hin, dass die Domain der Website kino.to „wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“ geschlossen wurde.

Europaweite Großfahndung nach Urheberrechtsverletzern

Die Meinungen über die Abschaltung von kino.to könnten kaum weiter auseinander liegen. So wurde u.a. die GVU, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung, bereits Opfer einer Hackerattacke, die kurz nach der Abschaltung von kino.to erfolgte. Somit liegt der Verdacht nahe, dass es sich hierbei um eine eventuelle Racheaktion gehandelt haben könnte. Bei dem beispielhaften Großschlag gegen Urheberrechtsverletzer wurden europaweit dreizehn Personen verhaftet, die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Gründer der bekannten Streamingseite. In Deutschland, Spanien, den Niederlanden und Frankreich wurden Wohnungen, Büros und Rechenzentren von der Polizei nach Beweismaterial durchforstet. Auf kino.to wurden widerrechtlich ins Netz gestellte Videofilme und Serien durch Links zugänglich gemacht. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte die Website um die vier Millionen Besucher täglich. Die Hauptbeschuldigten sollen Gewinne im siebenstelligen Bereich damit erzielt haben.

Filehosting - rechtswidrig oder nicht?

Kino.to gehörte zu den Filehoster- Seiten: diese stellen Links, also Verknüpfungen, mit bestimmten Seiten zur Verfügung. Jedoch - und hier knüpft die Kritik an- werden über sie teilweise urheberrechtlich geschützte Werke ausgetauscht. Dies würde, so die Rechteinhaber, von den Betreibern hemmungslos ausgenutzt und ausgeschlachtet, indem Premiumangebote offeriert wurden, die gar eine verbesserte Geschwindigkeit von Downloads und Streams versprachen. In den USA finden gegenwärtig Debatten statt, in denen thematisiert wird, das Streaming von geschützten Werken auf eine Stufe mit illegalen Downloads zu stellen. Ein Argument lautete, dass die Gesetze sich bis dato zu sehr auf die unrechtmäßige Verbreitung sowie Vervielfältigung beschränkten. Zur Zeit fällt Streaming in den USA unter die Kategorie "unerlaubte öffentliche Vorführung" und wird als Ordnungswidrigkeit klassifiziert. Und was ist nun, wenn man selber einmal in den Genuss des Schauens aktueller Filme auf kino.to gekommen ist? Machen auch die Nutzer sich bei der Verwendung des Dienstes strafbar? Diesbezüglich gehen die juristischen Meinungen auseinander. Rechtswidrig ist der reine Konsum von Streamingdiensten nicht. Solange keine Kopie des Streams auf dem eigenen Computer gespeichert wurde, ist also alles im -juristisch- grünen Bereich

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