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Was tun bei Insolvenz: Was muss man als Schuldner tun?

Welches Verhalten sollte man als Schuldner bei privater Insolvenz an den Tag legen? Ein Insolvenzverfahren kann kompliziert sein und lange dauern, deshalb ist es wichtig, dass man einen geeigneten Kompromiss mit dem Insolvenzverwalter findet und seine Arbeit nicht behindert. Was man als Schuldner beachten sollte und welche Unterstützung man bezüglich des Verfahrens erhalten kann, erfahren Sie hier.

Insolvenzverfahren - Was muss der Schuldner beachten? Wie sollte er sich verhalten?

Ein Insolvenzverfahren tritt immer mit Schulden und besonders bei Firmen in Verbindung mit einer schlechten Bewirtschaftung auf. Hat eine Firma oder eine Privatperson mehr monatliche Ausgaben als Einnahmen, so läuft dies auf lange Zeit gesehen immer mehr in Richtung Insolvenz.
Ein Insolvenzverfahren kann aber nur auf Antrag des Schuldners oder des Gläubigers vom Insolvenzgericht beschlossen und in die Wege geleitet werden. Ein Insolvenzverfahren findet aber eher weniger wegen Überschuldung als wegen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners statt.
Es gibt natürlich viele unterschiedliche Insolvenzverfahren, bei denen es unterschiedlicher Beachtungen bedarf, die ich nun näher erläutern möchte. Allgemeines Insolvenzverfahren
Hier gilt, dass der rechtliche Schuldner aktiv mitarbeiten und insbesondere den Insolvenzverwalter unterstützen sollte. Der Schuldner darf das Insolvenzverfahren in keinster Weise behindern. Aus diesem Grund, muss er seine gesamte Anzahl an Schulden und den zugehörigen Gläubigern offen legen, damit gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter ein Weg gefunden werden kann, den Gläubigern und ihren Ansprüchen gerecht zu werden. Offenheit, Ehrlichkeit und aktives Mitdenken sind beim Schuldner hier also gefragt. Insolvenzplanverfahren
Hierbei gilt, dass der Schuldner nur gute Chancen hat, wenn er bereits im Vorfeld der Insolvenz mit redlichem Verhalten glänzen konnte. Nur dadurch kann er von den Gläubigern eine Zustimmung und eine gerichtliche Bestätigung für einen Insolvenzplan erlangen. Verbraucherinsolvenzverfahren
Auch hier kommt es dem Schuldner zugute, wenn er aktiv mitarbeitet und den Insolvenzverwalter unterstützt. Es gelten dieselben Beachtungsregeln wie beim normalen Insolvenzverfahren. Restschuldbefreiung
Um einen gewissen Schuldenbetrag frei gesprochen zu bekommen, sollte der Schuldner ein Verhalten anstreben, dass den Gläubiger überzeugt. Wer dem Gläubiger offen gegenüber tritt, sich seine Fehler eingesteht und verspricht, aktiv beim Verfahren mitzuwirken, der hat gute Chancen einen Teil der Schulden erlassen zu bekommen. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass sich der Schuldner in jedem Fall nicht gegen das Insolvenzverfahren wehren sollte, insofern er dazu verpflichtet ist, es anzustreben. Ein Insolvenzverfahren kann eine Erlassung der Teilschulden bedeuten und nach einigen Jahren kann der Schuldner wieder ohne private Schulden und finanzielle Schwierigkeiten leben. Er sollte sich dies stets vor Augen halten, wenn er dabei ist, den Start in ein neues, schuldenfreies Leben zu wagen.

Hilfe bei Schulden und Insolvenz

Man kann einer Insolvenz natürlich auch vorbeugen, wenn man rechzeitig eine Schulden Beratung einschaltet. Bei der Schuldenberatung wird die beste Lösung für Sie gesucht, Kosten kalkuliert und Gläubiger zusammengefasst.
Wenn einer privaten Insolvenz aber dennoch nicht zu entkommen ist, so ist es häufig hilfreich einen Rechtsanwalt einzuschalten, der Sie während des Insolvenzverfahrens begleiten und alles Rechtliche in die Wege leiten kann.
Ein Rechtsanwalt kann Sie auch vor einer Zwangsversteierung Ihres Eigenheims oder ähnlichen materiellen Dingen wie Auto oder Motorrad bewahren. Während des Insolvenzverfahrens haben Sie keinen rechtmäßigen Besitz, sondern der Insolvenzverwalter entscheided, was damit passiert. Mithilfe eines Anwalts haben Sie als privater Schuldner meistens bessere Möglichkeiten, mit dem Insolvenzverwalter vernünftig auszukommen und gemeinsam einen Kompromiss zu finden, der für alle Beteiligten angemessen ist.

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