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Spy monitoring Software: Gibt es sie wirklich?

Solange niemand hinter einem steht, kommt man sich bei der Arbeit am PC unbeobachtet vor. Doch gerade in Firmen haben die Chefs wenig Interesse daran, dass der Mitarbeiter während der Arbeitszeit im Internet surft oder private E-Mails verschickt. Überwacht er heimlich den Arbeitnehmer?

Big Brother schaut zu

Fast die Hälfte der Befragten einer Umfrage geben an, dass sie vermuten, dass der Arbeitnehmer heimlich eine Überwachung des PCs mittels eines Spy-Tool durchführt. Unbemerkt wertet die Firma also aus, wenn man Freunden per E-Mail die Ereignisse des letzen Wochenendes schreibt oder sich an Chats beteiligt. Unbeachtlich der Frage, ob eine heimliche Überwachung überhaupt erlaubt ist (dazu später ein eigener Absatz), ist doch die Frage die, ob es passende SpyTech-Software überhaupt gibt. Eine kurze Recherche offenbart jedoch, dass die Möglichkeiten zur heimlichen Überwachung scheinbar grenzenlos sind. Big Brother is watching.

Möglichkeiten der Überwachung

Unter passenden Namen wie Orwell Monitorung findet man Software, die zahlreiche Informationen aufnimmt und unbemerkt an einen Dritten verschickt. So wird nicht nur jedes gestartete Programm (WinSpy) oder besuchte Webseite (Web Spy) mitprotokulliert, sondern auch Emails und Chat-Unterhaltungen (Email Spy). Heimliche Screenshoots des Bildschirms in regelmäßigen Abständen liefern ein gutes Bild, was der Mitarbeiter während der Dienstzeit tatsächlich tut. Besonders praktisch: Man kann feste Keywords vergeben. Tippt der Mitarbeiter diese bei einer Suchmaschine im World Wide Web ein, erhält der Admin automatisch eine Mitteilung und kann sich live zuschalten und eine Überwachung durchführen. Die Möglichkeiten, die Nutzung des PCs mitzuschneiden, kennt keine Grenzen. Reporte geben einen lückenlosen Überblick, was der Arbeitnehmer wann am PC getan hat.

Rechtliches zum Thema Überwachung am Arbeitsplatz

Als Arbeitnehmer steht man unter besonderem Schutz, Stichwort Arbeitnehmerdatenschutz. Auch am Arbeitsplatz hat man also weiterhin das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Maßgebliche Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundesdatenschutzgesetz, das ein eigenes Kapitel zum Datenschutz für Arbeitnehmer enthält. Eine Überwachung ist dabei grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um Leistungs- und Verhaltenskontrollen. Meist finden sich auch in Betriebsvereinbarungen Hinweise, wie Internet und E-Mail genutzt werden dürfen. Eine heimliche Überwachung des PCs ohne Mitwissen des Anwenders dagegen ist immer ausgeschlossen. Doch es gibt eine Ausnahme. Stimmt der Betriebsrat einer nicht angekündigten Überwachung zu, darf die Firma in Ausnahmefällen die Nutzung des PCs mitschneiden.

Fazit

Die Frage lautet nicht, ob es Spy Monitoring Software gibt. Das steht außer Frage. Viel bedeutsamer ist, ob sie im Betrieb zum Einsatz kommt. Nicht vergessen darf man dabei, dass die private Nutzung von E-Mail und Internet einen Kündigungsgrund darstellen kann.

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