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Patentrecht - Auf was muss man achten?

Die Forschung und Entwicklung eines neuen Geräts kostet in der Regel viel Zeit und Geld. Damit die Idee genutzt werden kann, muss ein Erfinder zunächst Geld investieren. Um Erfindungen zu schützten und sie gleichzeitig anderen Menschen zugänglich zu machen, gibt es das Patentrecht.

Patent Definition

Das Patent ist ein zeitlich begrenztes, vom Staat erteiltes gewerbliches Schutzrecht, welches dem Ideengeber ein "Monopol" auf die wirtschaftliche Nutzung der Erfindung gewährt. Der Erfinder muss im Gegenzug alle technischen Details der Erfindung preisgeben. Das Patent kann weiterhin in drei Formen aufgeteilt werden: Das Gebrauchsmuster ist ein kleines Patent, das einen geringeren Schutz für technische Erfindungen bietet als ein Patent. Der Schutz kann allerdings schneller erlangt werden, jedoch können Verfahren nicht geschützt werden. Ein Geschmacksmuster schützt die äußerliche Form bzw. das Design eines Produkts. Die Marke, oder auch Trademark, kennzeichnet die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung anhand von Bildern, Worten, Farbkombinationen oder Tonfolgen. Auch sie kann gewerblich geschützt werden.

Von der Idee zum Patent

Bis die eigentliche Erfindung oder Idee zu einem Patent wird, können mehrere Jahre vergehen. Um das Patent zu erhalten, muss man dieses bei einem nationalen oder regionalen Patentamt anmelden. Dabei sollte beachtet werden, dass das Deutsche Patent- und Markenamt oder Europäische Patentamt jeweils unterschiedliche Patentgesetzte anwendet. Wer seine Erfindung in mehreren Ländern schützen will, kann bei den beiden Ämtern das sogenannte Patent Cooperation Treaty (PCT) einreichen, das derzeit in mehr als 130 Ländern anerkannt wird. Während in Deutschland die Regel "first to file" gilt, also wer zu erst das Patent anmeldet, hat auch Anspruch darauf, gilt in den USA die "first to invent Regel". Durch diese Regel wird eine Neuheitsschonfrist von einem Jahr einräumt. Das bedeutet, dass auf die Erfindung ein Patent angemeldet werden kann, obwohl sie bereits ein Jahr lang öffentlich bekannt ist. Das Datum der Erfindung muss mit Hilfe von Aufzeichnungen dokumentiert werden.

Erfindung Definition

Die Erfindung wird in der Rechtssprechung folgendermaßen definiert: Erfindungen sind Lehren zum planmäßigen Handeln, die einen kausal übersehbaren Erfolg unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte ohne Zwischenschaltung verstandesmäßiger Tätigkeiten reproduzierbar herbeiführen. Demnach sind Entdeckungen, wie z.B. etwas funktioniert, keine Erfindung. Dazu gehören auch Pflanzen und Tiersorten. Die Nutzung einer Pflanze, um daraus ein Medikament herzustellen, kann natürlich patentiert werden. Des Weiteren können nach § 1 Abs. 2 und 3 PatG und Art. 52 Abs. 2 und 3 EPÜ mathematische Methoden, wissenschaftliche Theorien, die Wiedergabe von Informationen und Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten nicht geschützt werden.

Laufzeit des Patentschutzes

Laut § 16 PatG, Art. 63(1) EPÜ beträgt die maximale Laufzeit eines Patents 20 Jahre ab dem Anmeldedatum. Für Erfindungen, die erst nach aufwendigen Zulassungsverfahren genehmigt wurden (Arzneimittel), kann ein zusätzliches Schutzzertifikat ausgestellt werden, das die Patentlaufzeit um maximal fünf Jahre verlängert.

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