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Muster für das Arbeitszeugnis: Wie hat so ein Muster auszusehen?

Es ist eines der sensibelsten Dokumente, die einem Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ausstellen kann: Das Arbeitszeugnis. Per Gesetz ist festgelegt, dass es keine negativen Inhalte aufweisen darf und bestimmte Formalien umfassen muss. Es hat sich aus diesem Grund eine Art Geheimsprache für das Zeugnis gebildet, um anderen Arbeitgebern die Wahrheit über die Leistungen des Arbeitnehmers sagen zu können, die aufgrund ihrer Komplexität sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer den Wunsch nach einem Muster für dieses Dokument geweckt hat.

Die Formalien: Das muss in das Arbeitszeugnis

Alle Arbeitszeugnisse, ganz gleich, ob sie letztlich gut oder schlecht sind, müssen bestimmte Inhalte aufweisen. Zu Beginn von einem Musterzeugnis stehen Angaben zum Arbeitnehmer, Dauer der Tätigkeit, sowie die ausgeübte Position: Zum Beispiel: Herr Torben Müller, geboren am 09.03.1956 in Köln, war von Februar 1988 bis März 2011 als Buchhalter für unser Unternehmen tätig. Anschließend folgen Angaben zur Firma: Um was für ein Unternehmen handelt es sich? In welcher Branche ist es tätig? Wie viele Mitarbeiter hat es? Worauf ist es spezialisiert?
Anschließend kommt der Teil in der Zeugnis-Vorlage, der andere Arbeitgeber neben der eigentlichen Beurteilung am meisten interessiert: Die Tätigkeitsgebiete des Arbeitnehmers. Es wird zum Beispiel genau aufgeschlüsselt, was der Arbeitnehmer im Detail gemacht hat und welche Fertigkeiten er dabei an den Tag legen musste. Es folgt die Leistungsbeurteilung, die in einem Fazit noch einmal zusammmengefasst wird, bevor über das Sozialverhalten des Mitarbeiters berichtet wird. Das Arbeitszeugnis endet mit einer typischen Schlussphrase, in der dem Arbeitnehmer alles Gute gewünscht wird. Anschließend folgen Unterschrift, Datum und Firmenstempel.

Die Leistungsbeurteilung: Auf die Formulierung kommt es an

Der sensibelste Teil ist die Leistungsbeurteilung des Arbeitszeugnisses. Für diesen Teil hat sich im Laufe der Jahre eine Art Code gebildet, der unter allen deutschen Arbeitgebern die Runde gemacht hat. So wird in der zusammenfassenden Leistungsbeurteilung beispielsweise zwischen Herr Müller hat die Tätigkeiten meist (schlecht) oder stets (gut) zu unserer Zufriedenheit (schlecht), vollen Zufriedenheit (gut) oder vollsten Zufriedenheit (sehr gut) ausgeführt. Ähnliche Variationen gibt es auch im vorherigen Teil der Leistungsbeurteilung, in der es primär um die Kompetenz des Arbeitnehmers geht. Zum Beispiel: Herr Müller verfügte über solide (schlecht bis sehr schlecht), fundierte (gut), sehr gute (sehr gut) Kenntnisse der Materie. Meist wird in der Leistungsbeurteilung mit der Normalform eines Adjektivs, dem Komparativ und dem Superlativ gearbeitet.
In der Leistungsbeurteilung steht es zudem frei, ebenso wie in der Schlussphrase noch etwas persönliches zu schreiben, insofern es sehr gut ist, um dem alten Arbeitnehmer zu helfen. Zum Beispiel: Er arbeitete weit über unseren Erwartungen. Oder: Wir hätten Herrn Müller gern behalten. Dies sind eindeutige Hinweise auf die hohe Meinung der Firma über den Arbeitnehmer.

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