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LKW Zulassung: Was man beachten muss!

Bei der Zulassung von motorisierten Fahrzeugen kann man sich heute nicht auf den amtlichen Service im Internet verlassen, sondern muss sich persönlich zur Zulassungsstelle begeben. Dafür werden verschiedene Papiere benötigt, die sich nach der Art des Fahrzeugs ein wenig voneinander unterscheiden. Außerdem sollte man sich reichlich Geld einstecken, da Kartenzahlung noch nicht bei allen Ämtern und gleich gar nicht bei allen Anbietern der amtlichen Kennzeichen möglich ist.

Was wird bei der Zulassung benötigt?

Sowohl bei der PKW-Anmeldung als auch bei der LKW-Zulassung muss man auf jeden Fall die kompletten Fahrzeugpapiere und seinen Personalausweis dabei haben. Hinzu kommen die Bescheinigungen für die TÜV-Prüfung und von der Abgasuntersuchung. Da es in Deutschland nicht möglich ist, ein motorisiertes Fahrzeug ohne abgeschlossene KFZ-Haftpflichtversicherung zuzulassen, benötigt man auch den Versicherungsnachweis. Bei einer Ummeldung wegen Umzuges kann man sich die Police in die Tasche stecken. Wir ein LKW, Wohnmobil, Transporter Kombi. Motorrad oder PKW erstmals auf einen Halter zugelassen, benötigt man eine elektronisch erteilte Kennziffer der Versicherungszusage. Auch seine Kontokarte oder einen Kontoauszug sollte man in der Brieftasche haben. Die LKW-Steuer, PKW-Steuer und auch Motorrad-Steuer wird nämlich neuerdings durchweg per Lastschrift eingezogen. Die entsprechende Einzugsermächtigung für den Fiskus muss man direkt auf der Zulassungsstelle ausfüllen und unterschreiben. Wer ein besonderes Kennzeichen haben möchte, der kann sich vor dem Anmelden von PKW, LKW Motorrad und Co. meistens schon online informieren, welche Wunschkennzeichen verfügbar sind und welche zusätzlichen Kosten man dafür einplanen muss.

PKW-Umrüstung, PKW-Umbau und amtliche Kennzeichen

Hat man an seinem PKW eine Umrüstung oder am LKW einen Umbau vorgenommen, dann kann es sein, dass man dafür eine zusätzliche Betriebserlaubnis benötigt. Diese kann vom TÜV oder von der Dekra erteilt werden. Dafür ist eine gebührenpflichtige Vorführung des Fahrzeugs erforderlich. Ob man dafür einen Termin benötigt oder ohne Termin vorfahren kann, wird in den regionalen Geschäftsstellen unterschiedlich gehandhabt. Ist der Umbau vom Fachmann vorgenommen worden, sollte dessen Dokumentation mit vorgelegt werden. Zieht man innerhalb eines Zulassungsbezirks um, benötigt man keine neuen Kennzeichen. Die Ummeldung der Fahrzeuge kann dann vielerorts gleich im Bürgerbüro mit erledigt werden. Inzwischen sind auch Ausnahmen zur Übernahme der Kennzeichen innerhalb eines Bundeslandes möglich. Ansonsten gilt die allgemeine Regel, dass man ein neues Kennzeichen zugeteilt bekommt. Bei einem Halterwechsel ist immer ein neues Kennzeichen fällig. Das ist auch gut so, nicht dass man die Strafzettel von seinem Vorgänger bezahlen muss.

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