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Kosten für die Beerdigung: Womit sollte man rechnen?

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Bestattung von verstorbenen Angehörigen. In der Regel werden das die Kinder sein, doch es können durchaus auch die Eltern und Geschwister des Verstorbenen in Anspruch genommen werden. Verstirbt ein Angehöriger im Krankenhaus, dann muss oft sehr kurzfristig ein Bestatter mit der Abholung des Verstorbenen beauftragt werden. Um dann nicht zum erstbesten Anbieter greifen zu müssen, sollte man sich – so makaber das auch klingt – schon vorsorglich mit einem Preisvergleich beschäftigen.

Welche Kosten der Bestatter in Rechnung stellen kann

Wie teuer eine Beerdigung ist, hängt zuerst einmal davon ab, welche Bestattungsart man wählt. Hier reicht die Palette vom Versenken des Sarges über die Urnenbestattung bis hin zur Seebestattung. Der Vorteil einer Urnenbestattung liegt darin, dass man nur einen einfachen Kiefernsarg und eine kleine Grabstelle benötigt. Dabei sollte man sich erkundigen, mit welchem Krematorium der Bestatter zusammen arbeitet, denn hier unterscheiden sich die Kosten teils erheblich, was auch von der Art der Zustellung des Aschebehälters abhängig ist. Die günstigsten Preise bieten die Krematorien, bei denen der Aschebehälter makabererweise per Paketdienst verschickt wird. Für die Feuerbestattung kann man die Verstorbenen selbst einkleiden, wenn man Kosten sparen will. Dafür darf aber nur Kleidung aus reiner Baumwolle verwendet werden. Ähnliche Reglements gelten auch für die Erdbestattung. Auch werden Gebühren für den Friedhof in Rechnung gestellt. Dabei handelt es sich um die Kosten für die Grabstelle sowie die Gebühren, die für die Nutzung einer vorhandenen Kapelle für die Trauerfeier anfallen.

An was man beim Begräbnis sonst noch denken muss

Die Kosten für einen professionellen Redner sind ebenfalls meist ziemlich hoch. Dafür bekommt man eine auf den individuellen Fall zugeschnittene Trauerfeier. Wesentlich kostengünstiger ist die „stille“ Trauerfeier, bei die Angehörigen, der Bestatter oder der Friedhofsverwalter ein paar allgemeine Worte sagen können. Dabei werden Standardtexte verwendet, bei denen an einigen Stellen dann nur der Name der oder des Verstorbenen eingefügt wird. Dennoch kommen bei den so genannten Sozialprogrammen der Bestatter fast 2.000 Euro zusammen. Bei Empfängern von Sozialleistungen können diese bezuschusst werden. Allerdings müssen dafür vorher (!) mehrere Kostenvoranschläge vorgelegt werden, was sich häufig nicht nur organisatorisch, sondern auch moralisch schwierig gestaltet. Wer seinen Angehörigen diese Sorgen abnehmen möchte, der sollte rechtzeitig über eine Sterbegeldversicherung oder alternativ eine kleine Risikolebensversicherung nachdenken, aus der die Bestattungskosten dann bestritten werden können.

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