Pas encore inscrit ? Creez un Overblog!

Créer mon blog

Hallesche Versicherung: Alle nötigen Informationen

Die Geschichte für die Hallesche Versicherung beginnt am 15. September des Jahres 1934. Sie wird als Tochtergesellschaft der heutigen KKH in Form eines Vereins auf Gegenseitigkeit gegründet. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den Gesetzen zur Ausgliederung der nicht pflichtig Versicherten aus der GKV. So konnte die Hallesche KV bereits mit einem Bestand von mehr als 20.000 Versicherten an den Start gehen.

Die heutige Unternehmensstruktur

Die Hallesche Versicherung bildet heute eine Versicherungsgruppe, zu der auch die Alte Leipziger gehört. Letztere wurde im Jahr 1819 gegründet und nimmt heute den Stellenwert einer Traditionsversicherung ein. Nach dem II. Weltkrieg untersagten die UdSSR-Besatzer die Geschäftstätigkeit für die Alte Leipziger.
Davon waren sowohl die Bauspar AG als auch die Lebensversicherung und die Leipziger Feuer Versicherung betroffen. Die Manager beschlossen deshalb einen Umzug der Gesellschaft, der sie zuerst nach Bad Gandersheim, dann nach Frankfurt und zum Schluss nach Oberursel führte. Im heutigen Konzern haben beide Versicherer gleiche Rechte, die von einem gemeinsamen Vorstand miteinander koordiniert werden. Sie sind im Internet unter www.hallesche.de und alte-leipziger.de auch mit getrennten Präsenzen zu finden und beschäftigen insgesamt mehr als 2.800 Mitarbeiter. Der Gesamtumsatz der Versicherungsgruppe wird pro Jahr mit rund drei Milliarden Euro angegeben.
Der Zusammenschluss hat auch bewirkt, dass man sich insgesamt in verschiedenen Geschäftsfeldern mit guten Angeboten platzieren kann.

Die Hallesche Versicherung, die Alte Leipziger und ihre Angebotspalette

Zum Kerngeschäft der Versicherungsgruppe gehört die Hallesche Krankenversicherung. Hinzu kommt ein breites Angebot für die betriebliche Altersvorsorge. Hier zeichnet vor allem der Alte Leipziger Pensionsfonds zusammen mit der Pensionskasse und dem Trust Investment verantwortlich. Letzterer eignet sich auch für die private Altersvorsorge, die bei einigen Policen sogar mit staatlicher Förderung betrieben werden kann.
Wer dagegen bei der Altersvorsorge eher auf Wohneigentum setzen möchte, sollte einen Blick auf die Angebote der Bauspar AG werfen, bei der es sich um eine Tochtergesellschaft handelt, die die Alte Leipziger gegründet hat. Ebenfalls zu den Hauptgeschäftsfeldern des Konzerns gehört die Hallesche KV. Auch sie muss seit der Gesundheitsreform einen Basistarif zum Einheitspreis für alle Versicherten anbieten. Darüber hinaus kann man sich unter www.hallesche.de auch zahlreiche Wahltarife sichern, mit denen sich die Leistungen beim Zahnersatz, bei Sehhilfen oder bei homöopathischen Anwendungen verbessern lassen.
Bei stationären Aufenthalten sind optionale Tarife für Chefarztbehandlungen oder die Unterbringung im Einzelzimmer versicherbar.

Articles de la même catégorie Versicherung

Reiserücktrittsversicherungen im Vergleich

Reiserücktrittsversicherungen im Vergleich

Seinen Urlaub wegen einer Krankheit nicht antreten zu können oder frühzeitig abbrechen zu müssen, ist schon Strafe genug. Doch darüber hinaus bleibt man dann auch noch auf den Kosten sitzen. Mit einer Reiserücktrittsversicherung kann dies vermieden werden.
Privater Rechtsschutz - worauf Sie vor Abschluss achten sollten

Privater Rechtsschutz - worauf Sie vor Abschluss achten sollten

Der private Rechtsschutz gehört heute zu den Versicherungen, die jeder Mensch haben sollte. Sehr schnell kann aus einer kleinen Ursache ein teurer Rechtsstreit werden. Das beweisen allein schon die steigenden Zahlen von anhängigen Verfahren im Verkehrs-, Nachbarschafts- und Mietrecht. Ein besonderes Kennzeichen der Rechtsschutzversicherungen ist es, dass sie durchweg modular aufgebaut sind und sich so perfekt an den individuell vorhandenen Bedarf anpassen lassen.
Krankenversicherungen und der Beitragssatz: Alle nötigen Informationen

Krankenversicherungen und der Beitragssatz: Alle nötigen Informationen

Beim Beitragssatz für die Krankenkasse muss man eine Unterscheidung zwischen dem Basistarif und den frei wählbaren Tarifen treffen. Die Kosten für die Krankenversicherung im Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherungen gleich hoch. Die dafür anzuziehende gesetzliche Grundlage findet sich im Paragrafen 241 des fünften Sozialgesetzbuches. Seit 1. Januar 2011 liegt er bei 15,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, wobei die Kassen individuelle Zuschläge pauschal pro Versicherten erheben können.