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Erben und Vererben - Was man alles wissen sollte

Der Tod eines Menschen ist immer eine traurige Angelegenheit. Deshalb spricht man auch nur ungern über das Thema "Erben und Vererben". Doch man sollte sich über diese Frage einige Gedanken machen. Es ist nicht gesagt, dass das Erbrecht Ihre Angelegenheiten so regelt, wie Sie es sich wünschen. Außerdem können Regelungen zu Lebzeiten den Erben helfen, Steuern zu sparen.

Gesetzliche Erbfolge und Testatement

Besteht kein Testament, ist die Erbfolge gesetzlich geregelt: Zunächst erben Kinder (auch nichteheliche und adoptierte) Enkel, Urenkel usw. Sind keine Kinder vorhanden, erben die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge. Lebt nur noch ein Elternteil, erbt es die Hälfte und der Rest wird auf die Abkömmlinge des anderen Elternteils verteilt. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erbt der überlebende Teil alleine. Sind keine der vorgenannten Personen vorhanden, erben die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge und danach die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Der Ehegatte erbt ein 1/4, wenn noch Kinder oder deren Nachkömmlinge leben. Wird an andere Personen vererbt als die Kinder oder deren Nachkommen, erhält der Ehegatte 1/2. Häufig ist dies eine Erbfolge, die nicht im Sinne des Erblassers ist, so dass ein Testament erstellt wird. Erben mit Testament hat immer Vorrang vor dem Erben nach gesetzlicher Erbfolge. Allerdings können auch per Testament Kinder, Enkel- und Urenkelkinder usw., Ehegatten und Eltern des Erblassers meist nicht ganz von der Erbschaft ausgeschlossen werden. Sie haben einen sogenannten Pflichtteilanspruch, der nur in wenigen Ausnahmefällen durch Enterbung entzogen werden kann.

Sonderformen des Testaments

Zur Abfassung eines Testaments bittet man am besten einen Anwalt oder Notar um erbrechtliche Beratung. Hier sollte man möglichst auch die vorgesehenen Erben beteiligen, denn richig vererben und erben ist nicht so einfach. Es gibt auch beim Testament Sonderformen, die es zu berücksichtigen gilt. Am bekanntesten dürfte hier das Berliner Testament sein, bei dem sich Ehe- oder Lebenspartner gegenseitig zum Alleinerben einsetzen und gemeinsam bestimmen, an wen das Erbe gehen soll, wenn der letzte der beiden Partner verstorben ist.

Guter Rat ist nicht teuer

Erben in Deutschland ist also gar nicht so einfach. Glücklicherweise ist hier guter Rat gar nicht so teuer, wie man zunächst befürchtet. Am besten holen Sie sich zunächst grundsätzliche Informationen aus dem Internet. Wenn Sie sich im Klaren sind, wie Sie Ihre Erbe regeln wollen, wenden Sie sich an einen Notar. Das Testament soltle vom Notar beurkundet und hinterlegt werden. Während diese Aufgaben des Notars nach gesetzlichen Bestimmungen bezahlt werden, erfolgt die Beratung kostenlos.

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