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Emulator für PSP und Co. - Wie sieht die Gesetzeslage aus

Emulatoren für die unterschiedlichsten Geräte wie Homecomputer, Spielkonsolen und tragbare Geräte erfreuen sich großer Beliebtheit. Durch diese Emulatoren werden diese auf dem PC nachempfunden. Dadurch können Spiele und Programme, welche für andere Hardware geschrieben wurden, auf dem PC genutzt werden. Doch, wie sieht es eigentlich mit der Gesetzlage aus? Was darf ohne weiteres auf dem PC genutzt werden und was nicht? Diese Fragen sollen im folgendem Artikel geklärt werden.

Der PC als Allrounder

Im Internet bekommt man PC-Emulatoren für die unterschiedlichsten Geräte. Es gibt sie zum Beispiel für den Commodore 64, für viele andere Computer aus längst vergangenen Zeiten, aber auch für modernere Geräte, welche heute noch auf dem Markt sind. Dazu gehören vor allem Spielkonsolen und tragbare Spiele wie das Nintendo DS oder die Playstation Portable, kurz PSP genannt. Mit Hilfe des entsprechenden Programms kann dieses Gerät dann auf dem PC nachgebildet werden. Die Spiele oder andere Programme für die PSP werden meistens in Form von so genannten Disc-Images dem Emulator angegeben, so dass dieser dann die Spiele oder Programme starten kann. In der Regel ist auch das Betriebssystem oder die Firmware des Gerätes notwendig. Diese wird entweder vom Gerät mit einer entsprechenden Software ausgelesen oder aus dem Internet heruntergeladen. Hier kann schon die illegale Seite zu Tage kommen. Die Firmware von Spielkonsolen oder anderen Computern ist Eigentum der entsprechenden Hersteller. Das heißt folgendes: Nutzt man diese Firmware mit dem eigentlichen Gerät, so hat man beim Kauf schon eine Lizenz zur Nutzung erworben. Anders sieht die Sache aus, wenn man einen Emulator benutzt, und sich die Firmware aus dem Internet herunterlädt. Hier handelt es sich dann um eine Raubkopie, da das eigentliche Gerät nicht gekauft wurde. Besitzt man dagegen das Gerät, darf man die Firmware auch mit einem Emulator nutzen, allerdings nur exakt die gleiche Version, wie sie auf dem Gerät vorhanden ist.

Die Spiele für die PSP

Ähnlich sieht es mit der eigentlichen Software für die entsprechenden Geräte aus. Besitzt man zum Beispiel die Originalsoftware, also ein PSP-Programm, darf man davon eine Kopie erstellen. Dies gilt auch für ein Disc-Image, wie es für den PC-Emulator verwendet werden kann. Allerdings gilt dies nur, solange die Originalsoftware nicht kopiergeschützt ist. Im Grunde gelten dort die gleichen gesetzlichen Regelungen wie bei jeder Software oder anderer Daten. Die einzige Möglichkeit, das Spiel oder die Software mit dem Emulator zu nutzen, wäre die, den originalen Datenträger mit dem Emulator zu verwenden.

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