Möblierte Zimmer vermieten: Worauf man achten sollte!
Wer eine neue Wohnung bezieht, der verbringt meistens viel Zeit damit, die Wohnung seinen Wünschen entsprechend einzurichten. Und das kann auch jede Menge Spaß und kreatives Arbeiten bedeuten! Bei möblierten Zimmern und Wohnungen besteht diese Option jedoch nicht. Was Vermieter und Mieter diesbezüglich beachten müssen, lesen Sie hier.
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Eine Sache des Vertrauens
Wer ein möbliertes Zimmer vermietet, der bringt den Mietern sehr viel Vertrauen entgegen. Möblierte Zimmer und Wohnungen sind meist eng mit Wohnen auf Zeit verbunden. Das bedeutet, dass die Mieter in den meisten Fällen oft wechseln. Der Vermieter muss sich also auf die unterschiedlichsten Menschen einstellen können und jedem von ihnen die Befugnis in seinem Eigentum zu hausen mit Vertrauen entgegenbringen.
Der Vermieter kann selbst entscheiden was geschieht, sollten die Möbel vom Mieter beschädigt werden. Entweder haftet er selbst oder er überträgt die Schuld an den Mieter. Dies muss aber vorher im Mietvertrag festgehalten worden sein, um beide Parteien darauf hinzuweisen.
Weniger Mietinteressenten?
Wohnungen, die bereits möbliert sind, sind nach den Vorstellungen des Vermieters eingerichtet worden und nicht nach denen des Mieters. Vermieter müssen also damit rechnen, dass sich die Geschmäcker bezüglich der Einrichtung unterscheiden können. Für viele Menschen bietet eine Wohnung, die schon sämtliche Möbel enthält, keinen großen Anreiz, da sie ihre Wohnung nicht mehr selbst gestalten können.
Deshalb sollte der Vermieter, auch wenn es nicht unbedingt immer in seinem Interesse liegt, darauf achten, dass das Wohneigentum nicht zu extravagant ausgestattet ist. Die klassischen Möbel sollten vorhanden sein und es sollte eine gewisse Modernität herrschen, wenn der Vermieter Interessenten gewinnen will.
Die Mieter
Ein möbliertes Zimmer zu suchen, gestaltet sich für viele Interessenten ganz schön schwierig, denn die meisten Vermieter setzen bei der Vermietung ihres Woheigentums doch auf die Gestaltungsfreiheit und die Entscheidungsbefugnis der neuen Wohneigentümer auf Zeit.
Möblierte Zimmer eignen sich besonders für Mieter, die in einer Wohnung nur kurz verweilen wollen, beispielsweise während eines Austauschprogrammes. Wenn man dabei ein Zimmer bekommt, das schon möbliert ist, spart man Zeit und Geld, um sich die nötigsten Möbel zu beschaffen.
Wichtig für den Mieter ist es bei Einzug in eine möblierte Wohnung aber, dass er stets Sorge dafür trägt, dass das Eigentum des Vermieters nicht beschädigt wird. Denn die Möbel sind kein Privateigentum, sondern werden sozusagen nur für einen bestimmten Zeitraum verliehen. Der Mieter darf sie zu seinen Zwecken nutzen, aber in keiner Weise beschädigen oder entwenden.