Krankenkasse privat: Lohnt sich der Wechsel?
Viele Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung überlegen angesichts sinkender Leistungen, steigender Zuzahlungen und drohender Zusatzbeiträge, ob sie nicht in die private Krankenversicherung wechseln sollten. Doch das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und ratsam.
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Wer kann in die PKV wechseln?
Von der gesetzlichen in die private Versicherung kann nur wechseln, wer als Arbeitnehmer ein Bruttoeinkommen hat, welches über der gültigen Pflichtversicherungsgrenze liegt. Sie können jederzeit die Versicherung wechseln und müssen nur die Kündigungsfrist von drei Monaten bei der GKV beachten. Selbstständige und Freiberufler können ungeachtet ihres Einkommens wechseln. Anders sieht es bei Berufsanfängern an. Diese sind für die ersten drei Jahre nach Lehre oder Studium grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Erst nach dieser Wartezeit können sie unter Beachtung der Pflichtversicherungsgrenze in die PKV wechseln.
Welche Leistungen können erwartet werden?
Die meisten möchten aus der gesetzlichen Krankenkassse, weil der Leistungsumfang der Privatversicherung umfassender und individuell zu gestalten ist. Anders als bei der GKV kann der Versicherte wählen, welche Behandlungsmethode, wie zum Beispiel Heilpraktiker, er wünscht oder nicht und sich so sein eigenes Versicherungspaket zusammenstellen. In der gesetzlichen Krankenkasse sind solche Angebote nur als Sonderleistungen zu erhalten und das auch nur, wenn die Kasse diese auch anbietet. Unterschiede gibt es auch bei der Bezahlung der in Anspruch genommenen Leistungen. Während in der GKV direkt zwischen dem Arzt und der Kasse abgerechnet wird, rechnet bei den Privaten der Versicherte mit dem Arzt ab. Das heißt auch, dass er eventuell in Vorleistung gehen muss, wenn sich die Versicherung zum Beispiel zunächst weigert, die Leistung auch zu übernehmen. Erst wenn die Lage geklärt ist, wird der Betrag erstattet.
Wie hoch sind die Beiträge?
Die Beiträge in der GKV sind per Gesetz geregelt und betragen derzeit 15,5 % (Stand: 15.07.2011) des Bruttoeinkommens. In der privaten Krankenversicherung sind das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherten sowie der gewünschte Tarif bestimmend für die Höhe des Beitrages. Eine chronische Erkrankung zum Beispiel führt daher meist zu schnell steigenden Beiträgen. Darüber hinaus muss in der PKV für jedes Familienmitglied - anders als bei der Familienversicherung der GKV - ein Vertrag abgeschlossen werden. Dafür können Privatversicherte mit der Rückerstattung von Beiträgen rechnen, wenn in einem Kalenderjahr keine oder nur ganz wenige Leistungen genutzt wurden. Zwar bieten mittlerweile auch einige gesetzliche Kassen dieses Modell an, jedoch liegt die Erstattung unter der der privaten. Gleich für welche Versicherungsform - gesetzlich oder privat - sich der Interessent entscheidet: vor einem Wechsel sollten unbedingt die Ansprüche, Wünsche und persönlichen Voraussetzungen zusammengetragen und dann mit den unterschiedlichen Modellen in Einklang gebracht werden.