Wie bereitet man einen Umzug in die Schweiz vor?
Wer sich zum Leben und Arbeiten in der Schweiz entschieden hat, der darf sich glücklich schätzen, wenn aus einem der EU-17-Länder oder aus den EFTA-Staaten kommt. Er benötigt nämlich für den Umzug in die Schweiz kein im Vorfeld zu beantragendes Visum. Hier sorgen zwischenstaatliche Abkommen dafür, dass man sich im vereinfachten Bewilligungsverfahren eine Aufenthaltsgenehmigung am besten gleich mit der innerhalb von zehn Tagen fälligen Anmeldung verschaffen kann. Ein Arbeitsvertrag mit einem Schweizer Unternehmer und ein gültiger Personalausweis reichen aus, um diese beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes beantragen zu können.
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Den Umzug in die Schweiz optimal organisieren
Für das Leben in der Schweiz werden vom potentiellen Vermieter einige Unterlagen gefordert. Sie sind im Wesentlichen mit denen identisch, die von größeren Verwaltern und Genossenschaften auch in Deutschland verlangt werden. Sie umfassen eine Bescheinigung des letzten Vermieters darüber, dass keine Mietschulden bestehen. Neben dem Arbeitsvertrag sollte man sich auch eine Schufa-Auskunft mit Scoring-Angabe bestellen damit der neue Vermieter sich einen Eindruck von der eigenen Zahlungsmoral bekommt. Ist man bei der Vorbereitung der Immigration in die Schweiz fündig geworden, ist der nächste Schritt die Kündigung einiger Verträge. Das Wichtigste ist der Mietvertrag für die alte Wohnung, denn hier ist eine ziemlich lange Frist zu beachten. Nach BGB kann eine Wohnung bis zum dritten Werktag des Monats zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Dabei zählt immer das Datum, an dem die Kündigung beim Vermieter eingegangen ist. Auch sollte man an die Kündigung der Verträge für Kabelfernsehen, für Strombezug und die Kommunikationsanschlüsse denken.
Die Versicherungen bei der Immigration in die Schweiz
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen deutschen Krankenversicherungen greift im Ausland grundsätzlich nicht. Es muss also eine schweizerische Krankenversicherung abgeschlossen werden. Dieser ist für die Immigration Schweiz binnen drei Monaten nach der Ankunft zwingend vorgeschrieben. Alternativ ist auch die private Krankenversicherung bei einer Gesellschaft möglich, die sich auf Auswanderer spezialisiert hat und europaweit oder weltweit gültige Verträge anbietet. Hier können Unfallversicherungen, Risikolebensversicherungen, Erwerbsminderungsversicherungen und Policen zum Krankentagegeld gleich sinnvoll mit eingebunden werden. Hausratversicherungen, Rechtsschutz, Haftpflicht und ähnliche Policen sind ebenfalls meist auf Schadensfälle innerhalb Deutschlands beschränkt. Die meisten Gesellschaften räumen Auswanderern ein Sonderkündigungsrecht ein, bei dem die Versicherung mit dem Tag der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt mit dem Auswanderereintrag endet. Dazu wird eine Kopie der Abmeldebescheinigung oder alternativ des geänderten Personalausweises gefordert.