Standesamtliche Hochzeit: Was man bei der Planung beachten sollte!
Wer sich zum Eingehen einer Ehe entschlossen hat, der kann das in Deutschland nicht von heute auf morgen tun. Das liegt schlicht daran, dass vor der kirchlichen und der standesamtlichen Trauung ein Aufgebot bestellt werden muss, bei dem verschiedene Unterlagen zur Prüfung der Ehefähigkeit vorgelegt werden müssen. Dabei ist üblicherweise eine Frist von einer Woche zu beachten, in der das Aufgebot von Standesamt und Kirche auch öffentlich ausgehängt wird. Heiraten so ganz im Verborgenen ist also definitiv nicht möglich.
/wedata%2F0016855%2F2011-08%2Fhochzeitricimapugross-20090730160905.jpg)
Achtung bei ausgefallen Orten für die Heiratszeremonie
Wer seine Trauung an besonderen Orten durchführen möchte, der kann heute auf eine breite Palette an Möglichkeiten zugreifen. Sie reichen vom Heiraten im Freien über Burgen und Schlösser bis hin zu Leuchttürmen und ähnlich ausgefallenen Locations. Hier sollte man sich schon frühzeitig erkundigen, welche Standesämter dafür zuständig sind. Das Aufgebot wird dann trotzdem am Heimatort bestellt und die Unterlagen werden von dort an das Wunschstandesamt weiter geleitet. Da dabei zusätzliche Bearbeitungszeiten anfallen, sollte man das Aufgebot möglichst frühzeitig bestellen. Viele Menschen stellen sich die Frage „Was brauch ich zum Heiraten?“. Beim Standesamt müssen verschiedene Papiere vorgelegt werden. Das beginnt beim Personalausweis. Alternativ kann auch ein gültiger deutscher Reisepass verwendet werden. Hinzu kommt die Geburtsurkunde, auf der Mutter und Vater eingetragen sein sollten. Ist das nicht der Fall, muss die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung des Jugendamtes oder des Gerichts mitgebracht werden. Wer schon einmal verheiratet war, der muss nachweisen, dass diese Ehe rechtskräftig aufgelöst worden ist. Als Nachweise eignen sich Scheidungsurteile oder – falls der Ehegatte verstorben ist – die Sterbeurkunde.
Die Kosten beim Heiraten
Das Standesamt verlangt für die Bearbeitung des Aufgebots und die Durchführung der Hochzeitszeremonie Gebühren. Diese können den Gebührentafeln der jeweiligen Kommunen entnommen werden. Soll die Trauung außerhalb der Geschäftsräume des Standesamtes vorgenommen werden, kommen dazu noch die Reisekosten für den Standesbeamten. Werden zusätzliche Urkunden benötigt, oder soll gleich die Einbenennung eines Kindes mit durchgeführt werden, kommen weitere Kosten hinzu. Doch das Teuerste am schönsten Tag im Leben dürfte neben der Kleidung des Brautpaares die Feier der Trauung werden. Deshalb legen viele Paare den traditionellen Polterabend mit der eigentlichen Hochzeitsfeier zusammen. Im Volksmund wird das Polterhochzeit genannt. Hierfür sollte man sich Locations suchen, bei denen das Poltern auch erlaubt ist. In Hotels und Gaststätten werden dafür meistens bestimmte Flächen vorbereitet, an denen sich die Gäste mit altem Geschirr austoben können.