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Notebook Versand - Wie verpackt und deklariert man ein Notebook?

Gerade in Zeiten des Internets drängt sich die Frage nach dortigen Laptops zu suchen und zu kaufen auf. Denn billige Rechner lassen sich dort online erstehen. Da sollte die entsprechende Wahl der Versandverpackung und die Deklaration schon geklärt und getroffen sein, damit der Kunde keine bösen Überraschungen erlebt und mit seinem funktionsfähigen und geschickten Laptop oder PC vollauf zufrieden ist!:

Die richtige Verpackung

Sie wollen aber auch einmal einen bereits defekten Laptop nicht noch weiter beschädigen, so ist es erforderlich es richtig zu verpacken. Allerdings kann man in den meisten Shops die Pakete versichern, aber auch hierfür gelten gewisse Bestimmungen.
So muss Ihr Paket einen Fall aus rund einem Meter leicht aushalten und auch etwa fünf Kilo Gewicht sollte Ihr Paket bestehen können.
Um so besser wenn man dabei folgende Verpackungstipps beachtet: Ein zweckmäßiger Karton etwa die Originalverpackung des Gerätes sollte vorbereitet werden. Grundvoraussetzung ist ein stabiler Karton sowie genügend Platz zu allen Seiten des Kartons. Um Kratzer etwa am Glas des Bildschirms zu unterlassen, können Sie Ihr Gerät zusätzlich in eine Folie einpacken. Auch Styropor lässt sich dafür gut gebrauchen.
Um Stöße zu unterlassen, benutzt man zweckmäßiges Material zum Ausstopfen.
Dabei soll auf alle Fälle der Laptop weich gelagert werden und somit auch Aufschläge etwa beim Stapeln der Pakete im Paketzentrum ertragen. Wen man für wenig Geld eine Profi-Lösung haben will.
Bitte, sehr: Von DHL ausgearbeitet.
Hier kann zudem online frankiert werden. Für ein normales Notebook etwa empfiehlt sich folgende Lösung: Die Postfiliale bietet das Packset-L an.
Es hat die Zentimetermaße 45 mal 30 mal 20 und kostet aktuell 2,49 Euro. Es ist auch DIN-geprüft. Zur Auffüllung empfiehlt sich der neue DHL „Airpack“.
Dies ist eine aufblasbare Luftpolsterfolie.
Dazu benötigt man etwa zwei Airpacks um rund 0,65 Euro.
Das so verpackte Notebook kann auch abgeholt werden.
Porto und Abholung gemeinsam betragen ab 8,90 Euro.

Die richtige Laptop-Deklaration

Schließlich sollen noch ein paar Sätze zur richtigen Laptop-Deklaration beim Zoll verfasst werden: Ohne Belege nehmen die Beamten den aktuellen Wert des Gerätes durch Internet-Recherche an. Wenn dann auch noch Rechnungen eingepackt sind, sind die Beamten berechtigt, ein Steuerstrafverfahren einzuleiten. Genau meist liegt der Wert eines Notebooks über den Freibetrag. Wenn es allerdings ein Geschenk ist, und den Wert von 350 Euro nicht überschreitet, so bezahlt man 13,5 Prozent Pauschalverzollung, sonst werden 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer verrechnet.
Als Bezugswert dient dabei immer der aktuelle Wert des Gerätes auch Tagessatz genannt.
Darum ist es so wichtig auch in einer Pro-Forma-Rechnung den wahren Wert anzuführen.
Die anderen Zeilen der Deklaration sind selbsterklärend und würden diesen Rahmen sprengen.

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