Apartments auf Mallorca - Sicherheitstipps
Die Baleareninsel Mallorca ist als Ferienziel in den deutschsprachigen Ländern äußerst beleibt. So beliebt, dass schon vom „17. Bundesland“ gespottet worden ist. Dem entsprechend haben sich die Vermieter vor Ort auf die deutschen Urlaubsgewohnheiten eingestellt.
Ein vielfältiges Angebot
Neben Ferienwohnungen und Gästezimmern bieten – nicht nur spanische – Immobilieneigner auch Appartements an. Vermietet werden die über Vermittler und entsprechende Internetseiten. Das Angebot ist vielschichtig und erfasst alle vorstellbaren Kategorien. Die Appartements sind voll ausgestaltet und haben eine Küche, so dass der Urlauber völlig selbstständig wirtschaften kann. Bettwäsche und Handtücher – meist auch Badelaken – sind im Angebot inbegriffen. Das gilt auch für die Endreinigung, die meist gesondert berechnet wird. Das Angebot ist eine Alternative zum Villen mieten. Das Angebot ist allerdings kleiner als man sich vorstellen möchte. Auch sind die Appartements nicht sonderlich groß und eignen sich meist nur für zwei, höchstens drei Personen. Der Preis richtet sich nach der Jahreszeit und legt je nach Ausstattung zwischen etwa 40 bis 60 Euro. Für große und luxuriöse Appartements muss mehr bezahlt werden.
Alles sorgfältig prüfen
Gebucht werden solche Appartements über das Internet unter Vermittlung direkt beim Eigentümer. Das ist natürlich nicht unproblematisch – vor allem dann, wenn es zum Streit kommt. Dann ist mit Sicherheit spanisches Recht anzuwenden und das zuständige Gericht auf der Insel bietet den Gerichtsstand. Ein solches Appartement empfiehlt sich ohnehin nur für Gäste, die sich länger auf der Insel aufhalten wollen. Die schönsten Abbildungen und Kartenausschnitte sind für eine Buchungsentscheidung nicht sehr hilfreich Wer sich mit der Absicht trägt, für ein längeres Wohnen auf Mallorca ein solches Appartement zu mieten, tut gut daran, es sich vor Ort im Rahmen von Ferien auf Mallorca anzusehen und die Buchungs- und Zahlungsmodalitäten mit dem Eigentümer zu klären. Wer besondere Wünsche – auch bezüglich der Zahlungstermine der Miete – hat, sollte sich keineswegs auf ein spanisches Formular eines Vertrages einlassen. Es muss auf jeden Fall auf Deutsch und Spanisch verfügbar sein, wobei sichergestellt sein muss, dass beide Fassungen übereinstimmen. Da nie auszuschließen ist, dass es im Laufe der Mietzeit zu Problemen kommt, sollte nur eine angemessene Anzahlung und die weitere Mietzahlung jeweils nach Zeitablauf vereinbart werden. Da meist Überweisung in Betracht kommen wird, muss sichergestellt werden, dass die vom Vermieter benannte Gutschriftsbank keine hohen Gebühren verlangt. Denn die muss auf jeden Fall der Gast tragen. Ebenso muss geklärt werden, in welchem Umfang der Vermieter die Nutzung duldet - etwa das Grillen.
Einen Kenner fragen
Das Beste ist natürlich, einen Vertragsentwurf mit nach Deutschland zu nehmen und von einem Spanisch sprechenden Kenner prüfen zu lassen.