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Wo hilft ein Anwalt für Familienrecht?

Wenn man keinen festen Familienanwalt hat, dann stellt der Anwaltssuchdienst im Internet eine effiziente Möglichkeit dar, schnell einen Rechtsbeistand im eigenen Umfeld finden zu können. Dabei sollte man darauf achten, dass sich einige Anwälte auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben. Sie werden dann überall als Tätigkeitsschwerpunkte ausgewiesen. Praktisch ist, wenn sie sich in einer Anwaltssozietät zusammen geschlossen haben, wo Anwälte mehrerer Fachgebiete miteinander kooperieren.

Die Zulassung beim Fachanwalt

Es ist egal, ob sich der Fachanwalt auf Scheidungsrecht, auf Verkehrsrecht, auf Sozialrecht oder auf allgemeines Vertragsrecht spezialisiert hat. Er kann immer nur an den Gerichten agieren, für die er auch eine Zulassung besitzt. Zumeist sind es die umliegenden Amtsgerichte des Standorts der Kanzlei sowie das dazu gehörige Landgericht und Oberlandesgericht.
Dort tritt der gewählte Fachanwalt dann persönlich auf. Bei Gerichten, für die er keine Zulassung besitzt, wird dann ein Vertretungsanwalt gesucht. Der Anwalt am Wohnsitz des Klienten wird dadurch zum so genannten Korrespondenzanwalt, der die Gespräche mit den Mandanten führt und seinem Fachkollegen die benötigten Informationen und Unterlagen zukommen lässt. Für den Mandanten birgt diese Doppelbesetzung kein zusätzliches Kostenrisiko. Er muss nicht, wie fälschlich oft angenommen wird, für beide Anwälte das Honorar zahlen, sondern sie müssen sich das auf der Grundlage der BRAGO anhand des Streitwertes ermittelte Honorar teilen. Auch die Gebühren für den Notar werden mit Hilfe der BRAGO ermittelt.

Den Fachanwalt oder Notar über BKH oder PKH in Anspruch nehmen

Sowohl der Anwalt für Familienrecht als seine Kollegen aus anderen Rechtsgebieten können über die Beratungskostenbeihilfe, kurz BKH, oder die Prozesskostenbeihilfe, kurz PKH, als Rechtsbeistand in Anspruch genommen werden. Die Beratungskostenbeihilfe kann unter Vorlage der Einkommensnachweise beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Die Prozesskostenbeihilfe muss der Anwalt dann in einem zweiten Schritt selbst bei Gericht beantragen. Sowohl die BKH als auch die PKH können entweder als Darlehen oder als Zuschuss genehmigt werden.
Bei der PKH ist ähnlich wie bei der Rechtsschutzversicherung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg notwendig, während die BKH schon bei auftretenden Rechtsfragen beantragt werden kann, die das Risiko eines daraus erwachsenden Prozesses in sich tragen.
BKH ist auch für Aushandelung außergerichtlicher Vergleiche beispielsweise im Familienrecht für den Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt möglich. Werden BKH oder PKH als Darlehen gewährt, dann legen die Landesjustizkassen monatlich zu zahlende Raten fest. Deren Höhe wird regelmäßig durch die Prüfung des aktuellen Einkommens angepasst.

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