Wie funktionieren Forward-Darlehen?
Wer ein Haus bauen will oder eine bestehende Immobilie kaufen möchte, wird die anfallenden Kosten in der Regel über einen Baukredit finanzieren. Und häufig benötigt man auch noch einen Anschlusskredit. Diese kann man als sogenannte Forward-Darlehen schon bis zu fünf Jahre im Voraus abschließen.Wer ein Haus bauen will oder eine bestehende Immobilie kaufen möchte, wird die anfallenden Kosten in der Regel über einen Baukredit finanzieren. Und häufig benötigt man auch noch einen Anschlusskredit. Diese kann man als sogenannte Forward-Darlehen schon bis zu fünf Jahre im Voraus abschließen.
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Baudarlehen nach zehn Jahren neu verhandeln
Baufinanzierungen haben meist lange Laufzeiten. Ist das Darlehen dann noch nicht vollständig getilgt, benötigt man ein Anschlussdarlehen.
Bauherren und Immobilienkäufer können bei Baufinanzierungen nach zehn Jahren neu mit ihrer Bank verhandeln. Auch bei noch laufender Zinsbindungsfrist. Denn diese Frist gilt nur für die kreditfinanzierende Bank. Der Kreditnehmer kann seinen Vertrag nach zehn Jahren mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Hat er von anderen Banken Offerten mit besseren Darlehenskonditionen, kann er seinen Kredit umschulden.
Ein Forward-Darlehen kann bis zu 60 Monate im Voraus abgeschlossen werden. Niedrige Kreditzinsen können so für lange Zeit festgelegt werden.
Forward-Darlehen zählen zu den klassischen Annuitätendarlehen. Sie werden nicht direkt nach dem Abschluss der Vertrages zugeteilt, sondern erst zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Auszahlungstermin wird vertraglich festgesetzt.
Die Höhe der Zinsen für ein Forward-Darlehen richten sich nach dem Zinsniveau zum Zeitpunkt der Kreditverlängerung. Weiter wird der Kreditgeber die Bonität des Darlehensnehmers sowie die neue Zinsbindungsfrist für die Bestimmung des Zinssatzes berücksichtigen. Ebenso spielen besondere Konditionen, wie die Möglichkeiten von Sondertilgungsraten eine Rolle. Kreditnehmer können auch höhere Tilgungsraten vereinbaren, um günstigere Zinsen zu erhalten.
Kosten und Risiken des Forward-Darlehens
Je länger die Vorlaufzeit für ein Forward-Darlehen ist, desto höher sind die Forward-Aufschläge für diese Darlehensform. Banken berechnen etwa 0,01 Prozent bis 0,04 Prozent pro Monat dafür.
Nach Abschluss des Forward-Darlehens zahlt die Kredit gebende Bank zum vertraglich vereinbarten Zuteilungstermin, die Kreditsumme an die bisher finanzierende Bank. Gleichzeitig wird die Grundschuld an das neue Kreditinstitut übertragen.
Forward-Darlehen bieten zwar einige Vorteile, aber sind auch nicht völlig ohne Risiko. Ein vereinbartes Forward-Darlehen muss abgenommen werden. Auch wenn in der Zwischenzeit die Zinsen gefallen sind. Bei Nichtabnahme ist die Bank berechtigt, eine Nichtabnahmeentschädigung zu verlangen. Auch darüber sollte man sich bei der Vereinbarung einer Anschlussfinanzierung beraten lassen. Die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung ist je nach Kreditinstitut unterschiedlich. Einige stellen eine Pauschalsumme in Rechnung, andere wenden die Methode der Vorfälligkeitsentschädigung an. Dies ist das gängige Verfahren bei vorzeitig gekündigten Darlehen. Um solche Extrakosten zu vermeiden, sollte man sich ausführlich informieren und fachkundig beraten lassen. Dann können Forward-Darlehen helfen, den Traum von den eigenen vier Wänden kostengünstig zu realisieren.