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Motorrad tuning: Wie teuer ist es und was ist erlaubt?

Tuning kommt, wie so vieles andere auch, aus dem Englischen to tune und heißt zu Deutsch Veränderung an Kraftfahrzeugen, kurz KFZ. KFZs im Sinne des Tuning sind PKWs, LKWs und auch Motorräder.

Tuning Werkstatt und TÜV

Während bei den PKWs das Tuning vielfach auch optisch wirkt, steht beim Motorradtuning immer im Vordergrund, die Fahrleistung zu verbessern, sprich zu erhöhen. Und ein Motorradtuning wünscht sich im Prinzip jeder Zweiradliebhaber. Sei es für seine 125er, für sein Motobike oder für die gsx 1000.
Um es vorweg festzustellen: Es gibt keine Fest- oder Listenpreise für das Motorradtuning. Je nachdem, um welche Wünsche und Vorstellungen es sich dabei handelt, können notwendige Tuningteile gekauft werden, so wie beispielsweise ein Sportauspuff von Remus in einem der Onlineshops im Internet wie Powerparts. Entweder kauft man selber oder aber überlässt das der Werkstatt, die das Tuning durchführen soll. Wenn das Motorradtuning nicht für Profis erfolgt, sondern just for fun, wird es vielfach von einem Technikfreak gemacht, der in seinen eigenen vier Wänden oder in gemieteten Räumen am Motorrad arbeitet. Der Preis wird frei ausgehandelt. Je nachdem, was mit welchem Ziel getunt werden soll und wie sich der Techniker sieht und einschätzt. Angebot und Nachfrage regeln sich ganz von selbst und wenn die Preisforderung nicht unermesslich hoch ist, wird in der Regel auch gezahlt, ohne weiter zu verhandeln.

Erlaubt ist alles, was nicht verboten ist

Jeder Techniker weiß, dass er sich mit einem Tuning an den Rand der geltenden Gesetzeslage begibt, oft auch in eine Grauzone. Wenn er ein Viertakt Motorrad vor sich hat, mit dem Auftrag, es auf die Geschwindigkeit hin zu tunen, wird er sich an die Vorschriften der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung sowie an die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, kurz FZV halten.
Vielfach ist letztendlich eine Einzelabnahme des Motorrades ausschlaggebend, ob das Tuning akzeptiert wird. Sofern Motorradteile mit dem ABE-Vermerk für allgemeine Betriebserlaubnis verwendet werden, kann eine solche Einzelabnahme vereinfacht bis hin zu überflüssig werden. Man kann beim Tuning das Risiko negativ ausklammern: Alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt. Der Motorradliebhaber muss nicht beweisen, dass er sich rechtens verhält. Die Verkehrspolizei oder die Prüfstellen, zum Beispiele der Dekra müssen feststellen, dass etwas nicht in Ordnung, also gesetzeswidrig ist.
Das kann mit der Unschuldsvermutung in der deutschen Rechtsprechung verglichen werden und ist vom Gesetzgeber auch so beabsichtigt.

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