Bankkonto eröffnen: Worauf man beim Eröffnen eines Kontos achten sollte.
Der Zahlungsverkehr, wie zum Beispiel das Überweisen von Gehältern und Löhnen, erfolgt heute ausschließlich bargeldlos. Es ist also unerlässlich, ein eigenes Bankkonto zu haben. Die Auswahl, bei welchem Institut man ein Konto eröffnet und welche Leistungen die Bank anbietet, ist bei der Fülle der Angebote nicht ganz einfach.
Wenn man eine Hausbank bevorzugt
Es gibt Menschen, die ihre Bankgeschäfte gern am Schalter mit persönlichem Kontakt zu ihrem Bankberater abwickeln. In diesem Fall empfiehlt es sich, sich für ein Bankinstitut am Ort zu entscheiden. Für eine Kontoeröffnung benötigt man nichts weiter als einen gültigen Personalausweis. In der Regel holen sich die Banken und Sparkassen bei einer Kontoeröffnung eine Auskunft aus dem Schuldnerregister. Da die meisten Bankkunden von Anfang an über eine EC-Karte für bargeldlose Zahlungen verfügen möchten, wird hier eine einwandfreie Bonität vorausgesetzt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein Konto ohne Schufa zu eröffnen. In diesem Fall bieten die Banken ihren Kunden ein reines Guthabenkonto an. Für den Kunden bedeutet eine solche Bank ohne Schufa, dass er nur dann über Geld verfügen kann, wenn sein Konto ein Guthaben aufweist. Überziehungen werden nicht geduldet und Lastschriften werden zurückgegeben, wenn die notwendige Deckung nicht gegeben ist.
Bankgeschäfte über das Internet
Online Konten erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Alle Bankgeschäfte vom heimischen PC aus erledigen zu können, und zwar rund um die Uhr und am Wochenende, sorgt für einen erheblichen Zuwachs an Kunden bei online Direktbanken. Die Kontoeröffnung ist auch bei solchen Bankinstituten relativ einfach. Im Internet füllt man einen entsprechenden Antrag auf eine Kontoeröffnung aus. In Deutschland schreibt das Geldwäschegesetz vor, dass die Identität des Kontoinhabers verifiziert werden muss. Dazu wird in der Regel das sogenannte Post-Identverfahren genutzt. Der Kunde druckt den Antrag auf Kontoeröffnung aus und geht damit zur nächsten Postniederlassung. Dort leistet er die Unterschrift, die von dem Postbeamten bestätigt wird. Schon wenige Tage, nachdem das Antragsformular abgesendet wurde, ist das Konto eingerichtet und kann verwendet werden. Ganz ähnlich funktioniert das auch mit den Schweizer Konten. Inzwischen kann man auch bei Schweizer Banken Konten auf schriftlichem Weg eröffnen. Der Vorteil besteht darin, dass die Schweizer Banken keine Schufa-Auskunft einholen und keine Gebühren für die Kontoführung erheben. Ein Mindestzahlungseingang ist nicht erforderlich und Guthaben werden vom ersten Euro an verzinst.