Wo hilft ein Anwalt für Mietrecht?
Ein Blick vor allem auf die Statistiken der anhängigen Verfahren bei den Amtsgerichten und Landgerichten beweist, dass einen erheblichen Teil die Streitigkeiten aus dem Mietrecht ausmachen. Die möglichen Ursachen reichen von Streitigkeiten unter Nachbarn über Auseinandersetzungen zu Mietminderungen bis hin zu Verfahren rund um die zahlreichen falsch erstellten Betriebskostenabrechnungen. Das Mietrecht ist eines der komplexesten Gebiete des deutschen Rechts, so dass der Betroffen ohne einen Anwalt für Mietrecht kaum auskommt.
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Wie kann man eine effektive Anwaltssuche durchführen?
Als die beste Möglichkeit wird derzeit der Weg eingeschätzt, sich den Anwalt online zu suchen. Machbar ist das über Seiten wie anwaltssuche.de.
Dort bekommt man nicht nur die Kontaktdaten der einzelnen Kanzleien angezeigt, sondern kann auch Hinweise nachlesen, auf welche Tätigkeitsschwerpunkte sich die einzelnen Mitglieder eine Sozietät spezialisiert haben. Meistens finden sich hier Fachanwälte, die sowohl das Mietrecht als auch das Pachtrecht und das Nachbarschaftsrecht beherrschen.
Das macht durchaus Sinn, weil diese Rechtsgebiete sehr stark ineinander greifen.
Wer einen guten Rechtsanwalt sucht, der sollte darauf achten, an welchen Gerichten der jeweilige Fachanwalt zugelassen ist.
In der Regel sind das die Amtsgerichte im näheren Umfeld der Kanzlei sowie die dafür zuständigen Landes- und Oberlandesgerichte.
Muss das Verfahren an einem Gericht durchgeführt werden, für das der Rechtsanwalt keine Zulassung besitzt, dann arbeitet er mit einem Anwalt vor Ort zusammen und wird selbst zum Korrespondenzanwalt.
Dabei wird eine Gebührenteilung nach BRAGO zwischen den Anwälten vorgenommen. Sie zieht in der Regel keine Mehrbelastung für den Mandanten nach sich.
Die Kosten für Streitigkeiten zum Mietverhältnis
Hat man einen guten Anwalt im Netz gefunden und mit dessen Hilfe das Verfahren gewonnen, hat die Gegenseite die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt mit zu tragen. Bei einer teilweisen Zuerkennung der eigenen Forderungen erfolgt eine Quotelung der Gerichtskosten, die in der Regel auch auf die Übernahme der Anwaltskosten angewendet wird. Endet das Verfahren mit einem Vergleich, trägt jede Partei die Hälfte der Gerichtskosten und die Kosten für den eigenen Anwalt. Ausnahmen bestätigen hier die Regel. Wer seinen Anwalt Mietrecht und Pachtrecht nicht selbst bezahlen möchte, der kann mit einer Rechtsschutzversicherung Vorsorge treffen. Besitzt man diese nicht und hat auch nicht das Geld, um einen Anwalt aus der eigenen Tasche zu bezahlen, können Beratungskostenbeihilfe, kurz auch BKH genannt, und Prozesskostenhilfe, PKH, in Anspruch genommen werden. Sie sind je nach individuellem Einkommen sowohl als Zuschuss als auch als zinsloses Darlehen der Landesjustizkassen zu erlangen.