Was tun bei Schäden bei der chemischen Reinigung?
Die Reinigung von Textilien wird, wenn man professionelle Ergebnisse erzielen möchte, gerne chemischen Reinigungen überlassen, weil man darauf vertraut, dass die Kleidung wie neu zurückkommt. Aber was passiert, wenn man nach der Reinigung auf einmal Mängel wie zerrissene Stoffteile, Löcher oder Verwaschungen erkennt? Haftet die Reinigungsfirma oder muss man mit dem Verlust leben?
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Geld zurück oder Schadensersatz?
Es ist immer wieder ein Grund, sich zu ärgern: Man bringt ein neues oder auch ein geliebtes Kleiderstück in die chemische Reinigung, um es einwandfrei, sauber und wie neu zurückzuerhalten. Man denkt, dass die chemische Reinigung die Flecken dank professioneller Mittel und Maschinen besser entfernen kann, die die herkömmliche Waschmaschine nicht schafft. Und in der Tat, die chemische Reinigung schafft es oft einen zum Staunen zu bringen, manchmal jedoch auch in negativer Hinsicht.
Man holt die Ware wieder ab, zahlt den anfallenden Betrag und stellt dann zu Hause fest, dass das Kleidungsstück Mängel aufweist. Egal ob ein Loch, verwaschene Farben oder Ähnliches, geschieht so etwas, packt einen immer direkt die Wut. Gerne würde man sich beschweren gehen und sein Geld zurück oder wenigstens Schadensersatz verlangen. Aber geht das so einfach?
In diesen Fällen bekommen Sie Recht
Leider ist es oft unmöglich gegen eine chemische Reinigung zu klagen. Denn in den meisten Filialen hängen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, die ausdrücklich vermitteln, dass die Firma bei eventuellen Schäden keine Haftung übernimmt. In manchen Fällen müssen Sie dafür sogar einen schriftlichen Vertrag unterzeichnen und damit Ihr Einverständis bezüglich der AGB geben. Wenn in den AGB ausführlich formuliert und begründet ist, dass die Reinigung eine eigenverantwortlich übertragene Dienstleistung ist und für Schäden nicht aufgekommen wird, so haben Sie keine Chance.
Wenn die AGB aber nicht einsichtlich sind und Sie auch keinen Vertrag unterschrieben haben, so bekommen Sie Recht. Leider ist es aber auch dann noch oft schwer, Geld oder Schadensersatz von der Reinigungsfirma einzufordern.
Sie müssen den Vorsatz und die grobe Fahrlässigkeit nämlich nachweisen können. Sie können ein Expertengutachten einholen, das deutlich macht, dass das Kleidungsstück tatsächlich aufgrund der Reinigung Farbmängel oder andere Schäden aufweist. Dann haftet der Hersteller für den Schaden. Jedoch kostet ein solches Expertengutachten auch eine ganze Menge Geld. Deshalb sollte man sich zwei Mal überlegen ob man das Geld für die Klage oder doch lieber für ein neues Kleidungsstück ausgeben möchte.