Insolvenz Versteigerung - Das Kaufen von Waren zu Niedrigpreisen
Auktionen, die im Rahmen von Insolvenzen durchgeführt werden, haben gleich zwei positive Aspekte. Sie bieten dem Konkursverwalter die Chance, durch die Einnahmen einen Teil der vorhandenen Schulden bereinigen zu können. Als Bieter hat man die Möglichkeit, sich zum Dumpingpreis Waren und Ausstattungen beschaffen zu können. Doch bei Insolvenzauktionen sind im Vergleich zum Kauf im Handel einige Besonderheiten zu beachten.
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Vorteile und Nachteile von Insolvenzware
Insolvenzauktionen sind bei den Händlern sehr begehrte Gelegenheiten, um preiswert das eigene Sortiment ergänzen zu können. Ein gutes Beispiel dafür sind die unzähligen Sonderpostenmärkte, in denen man so manches gute Schnäppchen machen kann. Sie behalten den Versteigerungskalender der Gerichte und Auktionshäuser sehr genau im Auge, denn dort kommt nicht nur Insolvenzware, sondern auch Ware aus geplatzten Waren-Termin-Geschäften unter den Hammer. Bei beiden Varianten handelt es sich um Waren mit normaler Qualität, falls nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Ein Problem ist die fehlende Gewährleistung bei einer Versteigerung. Gekauft wird, „wie es steht und liegt“. Die eventuell vom Hersteller eingeräumten Garantien bleiben davon jedoch unberührt, was vor allem bei Fahrzeugen und anderer Technik interessant ist. Dabei ist es völlig egal, ob man eine LKW-Ladung mit Batterien oder eine komplette Immobilie bei einer Insolvenzversteigerung kauft. Bei den Insolvenzauktionen hat man in der Regel die Chance, die angebotenen Dinge vorher in Augenschein nehmen zu können. Davon sollte man unbedingt Gebrauch machen. Häuser können auf Anfrage vorher besichtigt werden.
Die Vorbereitung auf Auktionen für Häuser und andere hochwertige Waren
Bei Insolvenzauktionen muss der gebotene Kaufpreis in der Regel sofort vor Ort bezahlt werden. Die Möglichkeit der Zahlung mit der Kreditkarte ist nur in den seltensten Fällen möglich. Bei Industrieauktionen und Aktionen für Häuser ist es üblich, dass zehn Prozent des Gebotspreises vor Ort bezahlt werden, wenn für den Rest eine verbindliche Finanzierungszusage einer Bank vorgelegt werden kann. Diese Praxis ist auch bei Schiffsversteigerungen gang und gäbe, da in beiden Fällen der durch Grundbuch- und Registereintragungen rechtskräftige Eigentumsübergang erst nach Eingang der vollständigen Zahlung erfolgt. Bei jeder Versteigerung werden die Gebotsregeln vom Auktionator festgelegt. Hier sollte man genau zuhören, damit man vor allem weiß, in welchen Schritten sich die Gebote erhöhen. Oftmals werden vorher Bieterkarten ausgegeben. Ansonsten genügt zur Abgabe eines Gebots ein Handzeichen, was bedeutet, dass man seine Hände gut unter Kontrolle haben sollte.