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Arbeitszeugnisse schreiben - Vorlagen und Empfehlungen

Ein häufiges Streitthema vor dem Arbeitsgericht ist das Arbeitszeugnis. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind sich uneinig, was im Zeugnis stehen darf und vor allem wie. Zeugnisse schreiben als auch das Lesen bedarf Übung und bestimmter Kenntnisse.

Zeugnissprache = Zeugniscode

Verlässt ein Arbeitnehmer das Unternehmen, kann er ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber verlangen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dieses von sich aus dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer die Holpflicht hat. Allerdings hat der Arbeitgeber die Pflicht auf Antrag des auszuscheidenden Arbeitnehmers ein schriftliches und qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen. Die Zeugnissprache hat ihren eigenen Zeugniscode. Und das ist die Schwierigkeit. Wie soll eine Formulierung lauten, wenn der Arbeitnehmer durchschnittliche Arbeitsergebnisse erbracht hat? Wie darf eine Formulierung lauten, wenn der Angestellte grundsätzlich zu spät kam? Und wie darf es genannt werden, wenn überdurchschnittliche Leistungen erbracht wurden? Es kann durchaus gesagt werden, dass die Zeugnissprache eine Geheimsprache ist. Sie ist aufgeschlüsselt in Schulnoten, verpackt jedoch in Worten. Ein Zeugnis darf somit von sehr gut bis ungenügend ausfallen. Es darf nur keine Falschaussagen beinhalten. Ein genaues Lesen empfiehlt sich.

Die ansatzweise Bedeutung der Codierung

Das Arbeitszeugnis wird immer in der gleichen Aufteilung dargestellt. Neben dem Firmenbriefkopf müssen zunächst die persönlichen Daten, ohne Adressangaben, des Angestellten erwähnt sein. Der Eintrittstermin wird mit dem Austrittstermin aufgelistet. Anschließend sollen die Tätigkeiten erwähnt sein. Hier ist besonders darauf zu achten, dass keine vergessen werden. Dazu zählen auch regelmäßige Urlaubs- oder Krankheitsvertretungen. In der Regel wird diese Auflistung chronologisch nach Wertigkeit dargestellt. Höherrangige Tätigkeiten stehen über den Allgemeinen. Nun folgt der wichtigste Teil. Das ist die eigentliche Bewertung der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen oder auch Kunden. Werden hier Sätze weggelassen oder die Reihenfolge geändert, so ist davon auszugehen, dass etwas nicht dem entsprach, wie es sein sollte.
Sehr gute Leistungen werden immer mit Steigerungen formuliert. Diese können sein: „Überaus“, „außergewöhnlich“ oder auch „in hohem Maße“. Im Vergleich zu guten Leistungen wie „stets zuverlässig“, „voll und ganz“ oder „vollen Zufriedenheit“.
Die Zeugnissprache bedient sich gerne der Codierungstechnik. Ein Weglassen kann eine Warnung darstellen. Wird beim Verhalten der Vorgesetzte nicht erwähnt, so kann es sein, dass es mit diesem Schwierigkeiten gab. Nebenaufgaben werden vor den Hauptaufgaben gesetzt. „War stets für die Belange der Mitarbeiter da“, hat keine andere Bedeutung wie, dass der Mitarbeiter immer ein offenes Ohr für seine Kollegen hatte, jedoch nicht für die Arbeit. Im letzten Abschnitt muss der Grund des Ausscheidens erwähnt sein. Wird dieser ganz weggelassen, so ist das Unternehmen froh, den Angestellten los zu sein. Der Schlusssatz muss ein Bedauern des Weggangs, ein Dank und gute Zukunftswünsche enthalten. Fehlt auch nur ein Teil, so kann auch davon ausgegangen werden, dass der Weggang als Erleichterung empfunden wird. Gute Musterbeispiele finden sich unter: [[www.staufenbiel.de|http://www.staufenbiel.de/]].

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