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Krankenversicherung wechseln - so gehts!

Ein Versicherungsnehmer mag durchaus einen Grund sehen, seine Krankenversicherung kündigen zu wollen, um zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Die Kündigung selbst ist schnell geschrieben.

Ersatzkassenwechsel ist unkompliziert

Wie bei jeder anderen Versicherung auch, ist die Kündigung unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist schnell verfasst und abgeschickt. Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer anderen ist auch problemlos, da die Ersatzkassen einen Annahmezwang haben. Anders sieht es aus, wenn Sie von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen wechseln möchten. In diesem Fall ist es wichtig, sich einige Dinge vor Augen zu halten. Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung richtet sich unter anderem nach dem Eintrittsalter. Wer zehn Jahre nach Abschluss seiner Versicherung wechseln möchte, weil er einen günstigeren Anbieter findet, tut gut daran zu überlegen, weshalb der neue Anbieter trotz höheren Eintrittsalters günstiger ist. Die einzige Antwort findet sich in einer direkten Gegenüberstellung des Bedingungswerkes. Ein reiner internetbasierter PKV-Vergleich geht nicht so in die Tiefe, wie es in diesem Fall notwendig ist. Das Kleingedruckte ist ausschlaggebend.

Der Wechsel von PKV zu PKV sollte gut überdacht werden

Ein weiterer Aspekt beim Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen sind die Altersrückstellungen. Im aktuellen Beitrag sind Anteile enthalten, die nicht für die laufende Kostendeckung verwendet werden, sondern dazu dienen, altersbedingten Mehraufwand zu kompensieren. Andernfalls müssten die Beiträge mit zunehmendem Alter in den jeweiligen Tarifen überdurchschnittlich angepasst werden. Wurden die Altersrückstellungen früher gar nicht an den neuen Vertragspartner weiter gegeben, so können Sie heute in Anrechnung der Altersrückstellung des Basistarifs übertragen werden. Beträge, die darüber hinaus gehen, verbleiben bei dem alten Versicherer und fallen der Versichertengemeinschaft zu. Sollten Sie während der Versicherungsdauer bei dem ersten Versicherer erkrankt sein, hat das keine Auswirkungen auf die laufenden Beiträge. Bei einem Versichererwechsel kann es jedoch passieren, dass man von Ihnen Risikobeiträge verlangt. Dies relativieren den anfänglich günstiger aussehenden Beitrag nachhaltig. Damit sicher gestellt wird, dass Sie vom ersten Tag an vollen Versicherungsschutz ohne weitere Wartezeiten haben, sind, abhängig von der Gesellschaft, mehr oder weniger umfangreiche ärztliche Untersuchungen notwendig. Sollten Sie einen Selbstbehalt mit dem aktuellen Versicherer vereinbart haben und Sie waren bis zu diesem Zeitpunkt behandlungsfrei, gehen die Untersuchungen zu Ihren Lasten. Auf jeden Fall ist es ratsam, die Kündigung an die derzeitige Krankenversicherung erst abzuschicken, wenn die Police des neuen Versicherers vorliegt.

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