Heilpraktiker Zusatzversicherung: Alle nötigen Informationen
Ergänzend zu den Basistarifen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen lässt sich so manche Zusatzversicherung abschließen, mit der man den Leistungskatalog erheblich erweitern kann. Dazu gehören neben der Zusatzversicherung für Zahnersatz auch die Zusatzversicherung für Auslandsaufenthalte und der Wahltarif, mit denen die Kosten für Heilpraktiker übernommen werden.
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Welche Zusatz-Versicherung macht Sinn?
Die Heilpraktikerzusatzversicherung ist für denjenigen empfehlenswert, der die alternative Medizin gern als ergänzendes Hilfsmittel zur Behandlung von Krankheiten oder zur Vorbeugung gegen Erkrankungen einsetzen möchte. Vor allem im Bereich der Schmerztherapie wurden in den letzten Jahren große Erfolge mit der Akupunktur erzielt, die leider im Leistungskatalog der Basistarife der Krankenkassen in der Regel nicht mit enthalten ist.
Wer hier gute Heilpraktiker finden konnte und sich ihnen regelmäßig anvertrauen möchte, der kann mit dieser Zusatzversicherung ordentlich Geld sparen.
Die Zusatz-Versicherung für Zahnersatz ist grundsätzlich jedem Menschen anzuraten.
Nicht nur eine vernachlässigte Pflege, sondern auch Unfälle, bestimmte Medikamente und Erkrankungen können dafür sorgen, dass man seine Zähne schon früh verliert und auf eine Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz angewiesen ist.
Bei der Frage, für welche Zahnzusatzversicherung man sich entscheidet, sollte auch die Beitragsentwicklung bei steigendem Lebensalter mit im Auge behalten werden.
Die weiteren Möglichkeiten der Zusatzversicherung
Wer regelmäßig beruflich oder privat außerhalb von Deutschland unterwegs ist, der sollte sich auch nach einer guten Zusatzversicherung Ausland umschauen. Nicht mit jedem Lang gibt es Abkommen, die einen dazu berechtigen, mit seiner normalen Versicherungskarte medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Eine Besonderheit bei der Zusatzversicherung Ausland besteht darin, dass sie sowohl als dauerhafte Police als auch mit einer zeitlich befristeten Absicherung zu bekommen ist. Sie wird inzwischen von jeder Krankenkasse und jeder namhaften Versicherungsgesellschaft angeboten und kann meist auch noch unmittelbar vor einer Reise abgeschlossen werden, weil sie keine Wartefristen wie beispielsweise die Rechtschutzversicherung kennt. Während der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat, benötigt der Selbstständige auch eine Zusatzversicherung für Krankentagegeld. Dabei sollten parallel zwei Wege gegangen werden. Das ist zum Einen der Einschluss der Krankentagegeld-Zusatzversicherung in der Unfallversicherung und zum Anderen die Absicherung über einen Wahltarif bei der Krankenkasse. So ist man gut auf jede Art von Einkommensausfall bei einer Arbeitsunfähigkeit vorbereitet. Als günstig hat es sich gerade in diesem Bereich erwiesen, bei einem Zusatzversicherungen-Test die Angebote der berufsständischen Versorgungseinrichtungen mit einzubeziehen.