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Online Wettbewerbe - nur Marketingfallen oder tatsächlich legitim?

Viele Menschen erhalten früher oder später eine Nachricht per Post oder E-Mail, dass sie etwas gewonnen bzw. an einem Online-Wettbewerb teilgenommen haben. Ist es wirklich so einfach etwas zu gewinnen, oder handelt es sich dabei um Marketingfallen und Abzocker?

Online-Wettbewerbe

Preise von mehreren Tausend Euro, eine Reise nach Dubai oder das neuste Macbook Pro - damit werben zahlreiche Marketingfirmen in ihren Gewinnspielen und Online-Wettbewerben. Um an der Aktion teilzunehmen, muss der Verbraucher oftmals nicht nur seine E-Mail, sondern auch seine Wohnadresse angeben. In den AGB steht meistens, dass diese Angaben nicht nur zur Gewinnmitteilung, sondern auch für Werbezwecke genutzt wird. Bereits wenige Tage später könnte also der Briefkasten mit Werbung bzw. das E-Mail-Postfach mit Spam überfüllt sein.

Abzocker-Gewinnspiele

Das größte Problem mit den Online-Gewinnspielen ist die Sammlung der Adressen. Diese werden oftmals an Firmen verkauft, die die Adressen zum Verschicken von Werbung missbrauchen. In diesem Fall wird es nur noch schwer die Werbung loszuwerden. Abzocker gehen aber noch einen Schritt weiter, denn die Firmen, die mit Gewinnspielen werben, sitzen oftmals im Ausland und verlangen eine Bearbeitungsgebühr, damit der Verbraucher, der angeblich etwas gewonnen hat, seinen Preis erhält. Oftmals werden Verbraucher auch nur unter dem Vorwand angerufen, etwas gewonnen zu haben, damit man ihnen anschließend ein Angebot zu Dienstleistungen oder Produkten unterbreiten kann.

Abo-Fallen

In den vergangenen Jahren ­versuchen immer mehr Abzocker mit Hilfe von Gewinnspielen und Online-Wettbewerben den teilweise unvorsichtigen Verbrauchern Abos anzudrehen. In der Regel wird auf der Webseite nur schwer oder gar nicht auf das Abonnement hingewiesen. Später folgt eine Rechnung per E-Mail, wenn diese nicht bezahlt wird, folgen Mahnungen und Drohungen. Da allerdings Adressdaten gerne verkauft werden, kann jeder Mensch von einer beliebigen Person für ein solches Abonnement eingetragen werden. In diesem Fall sollte man auf die E-Mails nicht antworten und einen Anwalt einschalten.

Fazit

Online-Wettbewerbe sind nur mit absoluter Vorsicht zu genießen. Bevor man seine persönlichen Daten herausgibt, sollte man die Webseite, die AGB und die Adresse des Anbieters genau analysieren. Ist nur eine Postfachadresse angegeben, sollte man den Anbieter meiden. Ein Online-Wettbewerb benötigt in der Regel nicht mehr als eine E-Mail-Adresse, da diese für eine Gewinnbenachrichtung mehr als ausreichend ist. Verlang ein Anbieter also persönliche Daten, sollte dieser umgangen werden.

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