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Domain Grabbing - Was ist das?

Der aus dem Englischen stammende Ausdruck DOMAIN GRABBING bezeichnet das meist unrechtmäßige Horten von Internet-Adressen (Domains) zum Zwecke der finanziellen Ausbeutung und Vorteilsnahme. Rechtlich wird es unter die Fallgruppe des sittenwidrigen Behinderungswettbewerbs eingereiht.

Ursprünglich

In den Jugendjahren des Internets sammelten schlaue Köpfe Internetadressen, d.h. sie sicherten sich bei dem entsprechenden Provider das Recht auf die Nutzung bestimmter Namen z.B. großer Firmen oder auch nur alltäglicher Begriffe im Internet. Beispiel hier: ebay.de, apple.de, gehalt.com, lohn.de, bauer.com etc. In der Hoffnung diese Adressen dann irgendwann gewinnbringend an die entsprechende Firma verkaufen zu können. Die großen Firmen wollten ja genau diese Adresse und keine andere! Es herrschte hier lange Zeit eine gewisse Rechtsunsicherheit darüber, ob es legal ist oder nicht, sich solcher Praktiken zu bedienen. Die Adressen waren ja praktisch blockiert und mussten freigekauft werden!
Genauso kann das systematische Horten von einfachen Namen ein vielversprechendes Geschäft sein. Die entsprechende Vergabestelle in Deutschland für die Top-Level-Domain ".de" ist die DENIC eg (www.denic.de). Der Nutzer kann die Anmeldung der Domain einerseits direkt bei denic vornehmen oder bei einem Internet Service Provider.

Kriminell

Nicht mehr im Rahmen der gesetzlichen Regelungen sind Domain Grabbings im großen Stil. Oft werden tausende Adressen aufgekauft, um sie dann teuer weiter zu verkaufen. Leider hat man nicht die Ansprüche auf eine eu.domain, wenn man nicht in der EU ansässig ist. Dem Domaingrabber ist das jedoch egal. Besonders gute Geschäfte meinen Domain Grabber zu machen, indem sie sich wertvolle Domains reservieren, obwohl diese schon vergeben sind.
So geschah es bei Apple. Eine Domaingrabbing Organisation hatte auf einen Fehler oder eine Lücke in der Abdeckung, den Ablauf einer Frist beim Provider spekuliert und tatsächlich wurde etwas übersehen. Die Domain apple.de fiel sofort an einen "Privatuser". Mit Anwälten und Geld kaufte sich Apple den Namen zurück. De Facto war die Site apple.de aber mehrere Stunden nicht aufrufbar, also in ihrer Funktion behindert.
Umsatzversprechend ist es auch, sehr viele ähnlich klingende Domains zu sammeln. Diese werden dann ohne Inhalt oft besucht, weil sie eben von den Suchmaschinen aufgerufen werden und so können viele Seitenbesuche nachgewiesen bzw. vorgetäuscht und finanziell ausgewertet werden.

Schutz vor Missbrauch

Um rechtswidrige Handlungen illegaler Domaingrabber zu verhindern, bietet das Gesetz einige Möglichkeiten: der Anspruch auf Namensrecht, Firmenrecht, Domain Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Deliktsrecht.
Internationale Schiedstellen beschäftigen sich mit Fällen von Domain Grabbing, teilweise wurde schon auf Domain Sharing entschieden. Mehrere User müssen sich eine Adresse teilen, es wird z.B. eine Indexseite vorgeschaltet und dann auf eine andere entsprechende Webseite verwiesen.

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